Württembergische Versicherung · Stuttgart

HÖFLER + FRANK. Stuttgart.

Ihre Generalagentur seit über 50 Jahren. Für Privatkunden, Firmenkunden, Altersvorsorge und Finanzanlagen. Persönlich, verlässlich und mit echtem Mehrwert.

Gebundener Versicherungsvertreter der Württembergische Versicherung AG (§ 34d Abs. 7 GewO). Wir beraten auf Grundlage der Produkte dieses Versicherers (§ 60 Abs. 2 VVG).

Generalagentur Höfler & Frank, Alfredstraße 17 im Stuttgarter Osten
Württembergische Nasenschild an der Agentur Höfler & Frank
Historische Emailleschilder der Württembergischen Versicherungen seit 1828
Alfredstr. 17 · Stuttgart
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Jahre Erfahrung
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Zufriedene Kunden
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Persönliche Beratung

Angaben zu Berufserfahrung, Kundenzahl und Beratung beruhen auf eigenen Erhebungen der Generalagentur (Stand: August 2026). Die Angabe „100 % persönliche Beratung“ bedeutet, dass jede Beratung persönlich durch einen Mitarbeiter der Agentur erfolgt, nicht automatisiert.

Beratungsräume der Generalagentur Höfler & Frank

Vertrauen,
das trägt.

Von der Privathaftpflicht bis zur komplexen Firmenversicherung, von der Altersvorsorge bis zur Finanzanlage. Wir beraten Sie umfassend, ehrlich und auf Augenhöhe. Seit über 50 Jahren.

Unser Leistungsspektrum

Alle Versicherungen.
Eine Adresse.

Wir betreuen alle wesentlichen Versicherungssparten aus dem Angebot der Württembergischen und der Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe. Tippen Sie auf eine Sparte, um mehr zu erfahren.

01
Privatkunden
Rundum abgesichert in allen Lebenslagen

Hausratversicherung

Schützt Ihr gesamtes Hab und Gut zu Hause, bei Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm.

Privathaftpflicht

Die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie übernimmt Schäden, die Sie anderen zufügen, oft existenzsichernd.

Wohngebäudeversicherung

Für Eigentümer: Schutz des Gebäudes selbst vor Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden.

Rechtsschutzversicherung

Trägt die Kosten für Anwalt und Gericht, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne aufs Geld zu schauen.

Unfallversicherung

Finanzielle Absicherung bei bleibenden Schäden nach einem Unfall, weltweit und rund um die Uhr.

02
Firmenkunden
Schutz für Ihr Unternehmen und Ihre Existenz

Betriebshaftpflicht

Sichert Ihr Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab, unverzichtbar für jeden Betrieb.

Inhaltsversicherung

Schützt die gesamte Geschäftsausstattung, Waren und Vorräte vor Feuer, Einbruch und weiteren Gefahren.

Gewerbeeinheiten

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Geschäftsräume, Büros, Praxen oder Ladenflächen.

Firmenflotte & mehr

Von der Fuhrparkversicherung bis zur Cyberabsicherung. Wir denken Ihr Geschäft ganzheitlich.

03
Altersvorsorge
Heute den Grundstein für morgen legen

Betriebliche Altersvorsorge

Steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen, direkt über den Arbeitgeber, oft mit attraktivem Zuschuss.

Basisrente (Rürup)

Besonders für Selbstständige und Gutverdiener: hohe steuerliche Absetzbarkeit bei lebenslanger Rente.

Fondsgebundene Versicherung

Renditechancen der Kapitalmärkte kombiniert mit den Vorteilen einer Versicherung, flexibel und chancenreich.

04
Krankenversicherung
Beste Versorgung für Ihre Gesundheit

Private Krankenversicherung

Erstklassige medizinische Versorgung, kurze Wartezeiten und Leistungen auf höchstem Niveau.

Krankenzusatzversicherung

Schließt gezielt die Lücken der gesetzlichen Kasse, zum Beispiel Zahnersatz, Chefarzt oder Heilpraktiker.

Zahnzusatzversicherung

Hochwertiger Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung, ohne hohe Eigenbeteiligung. Unser Spezialgebiet.

05
Finanzanlagen & Bausparen
Vermögen aufbauen, Träume verwirklichen

Fondssparpläne & Einmalanlagen

Ob monatlich sparen oder einmalig anlegen. Wir finden die passende Strategie für Ihren Vermögensaufbau.

Bausparen

Sichern Sie sich günstige Zinsen für Ihre Immobilie von morgen, staatlich gefördert und planbar.

Baufinanzierung

Der Weg ins eigene Zuhause: Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur passenden Finanzierung.

06
KFZ & Mobilität
Sicher unterwegs, vom Alltag bis zum Traumwagen

KFZ-Versicherung

Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, fairer Schutz für Ihr Fahrzeug zu einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis.

Fahrzeugexoten

Bugatti, Ferrari, Porsche GT & Co.: spezialisierter Schutz für Ausnahmefahrzeuge. Unser Spezialgebiet.

Oldtimer & Youngtimer

Liebhaberfahrzeuge verdienen besonderen Schutz, mit Wertgutachten und fairer Wertermittlung.

Maßgeschneiderte Lösungen für wirklich jeden Kunden.

Für jedes spezifische Thema verfügen wir über interne Spezialisten für die einzelnen Produkte, auf die wir im Spezialfall unverbindlich und kostenlos für Sie zugreifen.

Was nicht über die Württembergische und die Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe abgedeckt ist, können wir als gebundene Versicherungsvertreter nicht selbst vermitteln. In diesen Fällen verweisen wir Sie auf Wunsch an Partner mit eigener Erlaubnis; die Beratung und Vermittlung erfolgt dann ausschließlich durch diese in eigener Verantwortung.

Unverbindlicher Bedarfscheck

Wie gut sind Sie aufgestellt?

Zwei Angaben genügen und wir nennen Ihnen allgemeine Themen, die in vergleichbaren Situationen häufig relevant sind. Kostenlos, unverbindlich und ohne individuelle Beratung.

Allgemeiner Hinweis

Wie möchten Sie fortfahren?

Unsere Agentur

Stuttgart kennt uns.
Seit über 50 Jahren.

Die Generalagentur Höfler & Frank steht für langjährige Versicherungstradition im Stuttgarter Osten. Heute führen Roman Höfler und Fabian Frank die Agentur, mit einem Kundenportfolio, das auf echtem Vertrauen basiert.

Unser Büro in der Alfredstraße 17 ist mehr als ein Büro. Ein Ort der offenen Tür, an dem Versicherung menschlich wird. Kommen Sie vorbei.

50+

Jahre Erfahrung

Gewachsene Expertise über Generationen

4K+

Zufriedene Kunden

Ein Portfolio, das auf Vertrauen basiert

360°

Rundumberatung

Alle Sparten: privat, gewerblich, Vorsorge

Schriftzug Höfler & Frank am Bürofenster
Persönliche Beratung am Telefon
Gebundener Versicherungsvertreter der Württembergische Versicherung AG · § 34d Abs. 7 GewO
Das Team

Menschen, die für Sie da sind.

Jedes Teammitglied bringt einzigartige Stärken mit. Zusammen sind wir Ihr kompletter Ansprechpartner.

Inhaber
Roman Höfler, Inhaber
Roman Höfler
Inhaber der Generalagentur
Roman Höfler leitet die Generalagentur mit langjähriger Erfahrung und ist der zentrale Ansprechpartner für alle strategischen Versicherungsfragen.
Inhaber
Fabian Frank, Inhaber
Fabian Frank
Inhaber der Generalagentur
Fabian Frank verbindet unternehmerischen Weitblick mit tiefer Fachkompetenz und entwickelt die Agentur stetig weiter.
Senior Partner
Thomas Löffler, Senior Partner
Thomas Löffler
Senior Partner
Thomas Löffler bringt Jahrzehnte an Erfahrung als selbständiger Generalagent mit und steht für die Verlässlichkeit, auf der die Agentur aufgebaut wurde.
Peter Fekonja, Versicherungsfachmann
Peter Fekonja
Versicherungsfachmann
Peter Fekonja betreut Kunden persönlich und direkt, mit der Erfahrung und dem Einfühlungsvermögen, das gute Beratung ausmacht.
Spezialist
Tom Franke, Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
Tom Franke
Kaufmann f. Versicherung & Finanzanlagen
Tom Franke berät Privat- und Gewerbekunden mit Leidenschaft: direkt, unkompliziert und immer auf den Punkt.
Auszubildende
Eylem Mor, Auszubildende
Eylem Mor
Auszubildende · Kauffrau f. Versicherung
Eylem Mor befindet sich in der Ausbildung und bereichert das Team mit frischer Energie und neuen Perspektiven.
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

Google
★★★★★
"Habe meine gesamten Versicherungen zwischenzeitlich bei der Württembergischen (Roman Höfler). Der Preis beim Gesamtpaket war kaum zu unterbieten. Bei Fragen bekommt man immer zeitnah eine kompetente Antwort. Beim ersten Schadensfall war die Erstattung 2 Tage nachdem ich die Rechnungen eingereicht hatte auf meinem Konto."
Renate Eckstein
Google Rezension
Google
★★★★★
"Super schnelle Schadens-Bearbeitung & mega nettes Team. Herr Franke konnte mir bis jetzt immer direkt und unkompliziert helfen. 👍👍👍👍"
Tim Schüller
Google Rezension
Google
★★★★★
"Wir sind seit gut einem Jahr Kunde mit unserer kleinen Autoflotte – und sind sehr begeistert! Vor allem was Beratung und Service angeht – bei Fragen bekommt man immer sehr schnell und kompetent Auskunft. Absolute Empfehlung."
Christian Beer
Google Rezension
Google
★★★★★
"Wow, ich möchte mich einfach nochmal bedanken. Hier fühlt man sich gut aufgehoben! Von der sehr guten Beratung über die super leichte Abwicklung bis hin zur Freundlichkeit – ich empfehle euch sehr gerne weiter."
David Schade
Google Rezension
Google
★★★★★
"Bei einem kurzen Telefonat konnte der Sachverhalt erläutert werden. Ich musste nur Bilder und Kontaktdaten weiterleiten, dann wurde der Fall bearbeitet – wenige Tage später war das Geld auf dem Konto. Unkompliziert, schnell und digital."
Zufriedener Kunde
Google Rezension
Google
★★★★★
"Sehr schnelle und unkomplizierte Abwicklung meiner Schadensmeldung. Sehr nette und freundliche Mitarbeiter. Kann ich nur weiterempfehlen."
Zufriedene Kundin
Google Rezension

5,0 Sterne auf Google (Stand 08/2026), alle Bewertungen ansehen

Kontakt

Sprechen wir miteinander.

Alfredstr. 17 · 70188 Stuttgart

Wissen

Versicherungerklärt.

Versicherungsnehmer, Obliegenheit, Selbstbeteiligung: In Verträgen stehen Begriffe, die im Alltag niemand benutzt. Hier erklären wir die wichtigsten davon in normaler Sprache. Nach und nach kommt zu jedem Begriff ein kurzes Erklärvideo dazu.

Grundbegriffe

Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers. Er schließt den Vertrag ab, schuldet den Beitrag und übt die Rechte aus dem Vertrag aus, zum Beispiel Kündigung oder Änderung. Er muss nicht dieselbe Person sein wie die versicherte Person. Ein Elternteil kann etwa Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung sein, versichert ist aber das Kind.

Erklärvideo folgt

Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben, Gesundheit oder Haftung sich der Schutz bezieht. Bei der Privathaftpflicht sind das häufig alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder. Wer versichert ist, steht immer in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein.

Erklärvideo folgt

Vor allem in der Lebens- und Rentenversicherung legt der Versicherungsnehmer fest, wer die Leistung bekommt. Man unterscheidet das widerrufliche Bezugsrecht, das jederzeit geändert werden kann, und das unwiderrufliche, für dessen Änderung die begünstigte Person zustimmen muss. Ein aktuelles Bezugsrecht ist wichtig, weil die Leistung sonst in den Nachlass fallen kann.

Erklärvideo folgt

Beitrag und Prämie meinen den Betrag, den der Versicherungsnehmer zahlt. Enthalten sind der Risikoanteil, die Kosten des Versicherers und die Versicherungsteuer, soweit sie anfällt. Der Erstbeitrag ist besonders wichtig: Der Schutz beginnt in der Regel erst, wenn er gezahlt ist.

Erklärvideo folgt

Was genau als Versicherungsfall gilt, definieren die Bedingungen für jede Sparte anders: in der Haftpflicht ein Schadenereignis, das zu Ansprüchen Dritter führt, in der Hausratversicherung zum Beispiel Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Nur was dort beschrieben ist, löst eine Leistung aus.

Erklärvideo folgt
Umfang und Grenzen

Die Versicherungssumme beschreibt den Wert, der abgesichert ist, etwa der Wert des Hausrats. Die Deckungssumme ist die Höchstleistung je Schadenfall, typisch in der Haftpflicht. Ist die Summe zu niedrig gewählt, bleibt der Rest beim Kunden.

Erklärvideo folgt

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt, senkt den Beitrag und hält Kleinschäden aus der Regulierung heraus. Sie kann als fester Betrag oder als Prozentsatz vereinbart sein. Sinnvoll ist eine Höhe, die man im Ernstfall aus eigener Tasche tragen kann.

Erklärvideo folgt

Liegt die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kürzt der Versicherer die Entschädigung im gleichen Verhältnis, auch bei Teilschäden. Rechtsgrundlage ist § 75 VVG. Viele Verträge bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht, wenn eine bestimmte Summe je Quadratmeter vereinbart wird.

Erklärvideo folgt

Beim Neuwert wird ersetzt, was die Neuanschaffung gleicher Art und Güte kostet. Beim Zeitwert wird der Wertverlust durch Alter und Gebrauch abgezogen. Welche Variante gilt, hängt vom Vertrag und teils vom Alter der Sache ab.

Erklärvideo folgt

Eine Subsidiaritätsklausel bedeutet, dass zuerst ein anderer Versicherer oder ein anderer Kostenträger einstehen muss. Erst wenn von dort nichts kommt, leistet der subsidiäre Vertrag. Das ist häufig bei Zusatzbausteinen und bei Auslandsreisekrankenversicherungen der Fall.

Erklärvideo folgt
Pflichten des Kunden

Nach § 19 VVG muss der Kunde alle vom Versicherer in Textform gestellten Fragen nach gefahrerheblichen Umständen richtig und vollständig beantworten, besonders Gesundheitsfragen. Verschweigt er etwas, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen, den Vertrag anpassen oder anfechten. Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig.

Erklärvideo folgt

Obliegenheiten sind Pflichten aus dem Vertrag, zum Beispiel Fenster bei Abwesenheit zu schließen, einen Schaden unverzüglich zu melden oder bei Einbruch Anzeige zu erstatten. Werden sie vorsätzlich verletzt, kann die Leistung ganz entfallen, bei grober Fahrlässigkeit anteilig gekürzt werden. Maßstab ist § 28 VVG.

Erklärvideo folgt

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt, etwa die brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt. Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung dann in einem der Schwere entsprechenden Verhältnis kürzen. Viele moderne Tarife verzichten ganz oder bis zu einer bestimmten Höhe auf diese Kürzung.

Erklärvideo folgt
Zeit und Fristen

Vor allem in der Kranken- und Zahnzusatzversicherung gibt es Wartezeiten, in denen zwar Beiträge fließen, aber noch nicht geleistet wird. Manche Tarife verzichten darauf oder rechnen Vorversicherungszeiten an. Unfälle sind von Wartezeiten meist ausgenommen.

Erklärvideo folgt

Nach § 8 VVG kann ein Versicherungsvertrag innerhalb von vierzehn Tagen in Textform widerrufen werden, bei Lebensversicherungen sind es nach § 152 VVG dreißig Tage. Die Frist beginnt erst, wenn Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung vorliegen.

Erklärvideo folgt

Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde davon wusste. Solange der Versicherer den Anspruch prüft, ist die Verjährung gehemmt.

Erklärvideo folgt
Nach dem Schaden

Zahlt der Versicherer an seinen Kunden, gehen dessen Ersatzansprüche gegen den Schädiger nach § 86 VVG auf den Versicherer über. Dieser kann sich das Geld dann dort holen. In der Kfz-Haftpflicht kann der Versicherer bei Obliegenheitsverletzungen zudem beim eigenen Kunden Regress nehmen, meist begrenzt auf einen Höchstbetrag.

Erklärvideo folgt

Je länger unfallfrei gefahren wird, desto höher die Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger der Beitragssatz. Nach einem selbst verschuldeten Schaden erfolgt eine Rückstufung. Ob sich eine Selbstzahlung lohnt, lässt sich über den sogenannten Rückkauf des Schadens rechnen.

Erklärvideo folgt
Vorsorge und Sparen

Wer vorübergehend nicht zahlen kann, kann viele Vorsorgeverträge beitragsfrei stellen. Das angesparte Guthaben bleibt erhalten und wird weiter verzinst oder investiert, die spätere Leistung fällt aber niedriger aus. Eine Kündigung ist fast immer die schlechtere Lösung.

Erklärvideo folgt

Die Dynamik gleicht die Geldentwertung aus, indem Beitrag und Leistung regelmäßig steigen, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Jeder Erhöhung kann in der Regel widersprochen werden. Wer mehrfach widerspricht, verliert bei manchen Tarifen das Recht auf künftige Erhöhungen.

Erklärvideo folgt

Der Rückkaufswert nach § 169 VVG ist der Wert, den eine Lebens- oder Rentenversicherung bei Kündigung hat. In den ersten Jahren liegt er wegen der verteilten Abschluss- und Vertriebskosten regelmäßig unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Bei Basisrenten ist eine Kündigung mit Auszahlung gesetzlich ausgeschlossen.

Erklärvideo folgt

Nach den §§ 61 und 62 VVG müssen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse erfragen, Sie beraten und den Rat samt Begründung dokumentieren. Sie erhalten diese Dokumentation vor Vertragsabschluss. Sie ist Ihr Nachweis darüber, was besprochen und empfohlen wurde.

Erklärvideo folgt

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Sie stellt insbesondere keine Beratung im Sinne der §§ 60, 61 VVG und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt dar. Die Erklärungen sind bewusst vereinfacht und geben den allgemeinen Regelfall wieder. Für Ihren konkreten Vertrag gelten ausschließlich die vereinbarten Versicherungsbedingungen, der Versicherungsschein und die gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall gilt, sprechen Sie uns an.

Noch eine Frage offen?

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In unserem Stuttgarter Team kommen bis zu 50 Jahre Berufserfahrung zusammen. Als Generalagentur der Württembergischen Versicherung legen wir Wert auf faire Beiträge und passgenaue Angebote.

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Generalagentur Höfler & Frank GbR, Alfredstr. 17, 70188 Stuttgart. Wir sind gebundene Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und ausschließlich für die Württembergische Versicherung AG sowie weitere Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe tätig, deren Produkte nicht miteinander in Wettbewerb stehen. Wir beraten auf Grundlage der Produkte dieser Unternehmen (§ 60 Abs. 2 VVG); ein Marktvergleich nach § 60 Abs. 1 VVG findet nicht statt. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine, verkürzte Produktbeschreibungen und stellen weder ein Angebot noch eine Beratung im Sinne der §§ 60, 61 VVG dar. Maßgeblich für Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen und das individuelle Angebot des Versicherers.

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Württembergische Versicherung · Stuttgart

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Tom Franke

Tom Franke

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Über uns

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